Rhein-Sieg-Kreis verbietet Pferdehaltung auf unbewachsener unversiegelter Fläche
[Hits: 2251] Das Umweltamt des Rhein-Sieg-Kreises hat mir die Nutzung des besandeten Teils des rund 2000 m² großen Auslaufs für zwei Pferde aus Gründen der Wassergefährdung verboten. Sobald durch die Umsetzung des Verbots die bewachsene Fläche, etwa drei Viertel der Gesamtfläche, zu Matsch geworden ist, wird auch darauf der Auslauf verboten werden. Ganztägige Weidehaltung ist nicht möglich, da ein Pferde Rehe gefährdet ist. Die Folge wäre ganztägige Boxenhaltung bis wieder Gras nachgewachsen ist.
In dem Bescheid des Umweltamtes stand auch noch, dass man die Fläche versiegeln kann, man aber dafür eine Genehmigung braucht, obwohl eine Privatperson nie eine solche bekommt. Im Bescheid steht aber nicht, dass zudem das Ablaufwasser während der Sperrfrist sicher gelagert werden müsste. Also völliger nicht umsetzbarer Unsinn.
Sind auch andere Kreise so pferdefeindlich? Was kann man tun, außer vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Mein Mitleid ist mir Dir.
Ich würde nach einem RA suchen, der sich in diesem Bereich gut auskennt und ein Beratungsgespräch führen. Das dürfte das Beste sein.
Hier (LK Harburg) habe ich von solchem Sch... noch nichts gehört.12.03.2024 - 16:53 Mona
Oweh, das ist ja übel! Wie ist es denn dazu gekommen- sowas fällt ja normalerweise nicht vom Himmel.
Liegt ihr im WSG? Das haben sie uns vor über 10 Jahren übergestülpt und das Damoklesschwert des Verbots der Paddockhaltung und Weideverbot im Winter schwebte da auch eine lange Zeit über den Pferdehaltern. Durch entsprechende Einsprüche im Beteiligungsverfahren und anschließend viele konstruktive Gespräche mit den Planern und der unteren Naturschutzbehörde konnten wir das aber abwenden.
... usw. Diese Box enthält insgesamt 34 Beiträge.
Wenn Du alle bisherigen und zukünftig auch alle noch folgenden Beiträge, Antworten und Tipps zu diesem Thema lesen willst,
selber antworten oder ergänzende Fragen stellen möchtest oder sogar eigene Diskussionsboxen
eröffnen möchtest,
musst Du Dich als Mitglied bei der Koppel anmelden.
Nähere Informationen dazu findest Du hier: Anmeldung bei der Koppel
Falls Du bereits Mitglied oder Vollmitglied bist und über das Fragezeichen-Symbol
auf diese Seite gekommen bist,
klicke bitte
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Verteilung und Reproduktion in jeglicher Form, auch auszugsweise und als Kopie in eigenen Beiträgen auf der Koppel nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Redaktion.