Pensionstierhaltung
[Hits: 573] Wenn ein Stallbesitzer Tiere (Pferde oder Kühe) gegen Futtergeld bei sich einstellt, dann ist doch das meines Erachtens steuerpflichtig? Er kann die Ausgaben für Futter, Zäune, Maschinen usw. als Ausgaben absetzen? Liebhaberei ist es doch erst wenn permanet Verluste entstehen? Hat schon jemand diesbezüglich Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht?
Jep, bei dauerhaften Verlusten bzw. fehlender Totalüberschüprognose.
Hier:
Einnahme = ELAN-Prämie, wird/sollte inzwischen digital von LW-Kammer ans Finanzamt übermittelt werden.
Habe den Sachbearbeiter vor Abgabe Erklärung angerufen und gefragt, wie wir das machen, da er ja auch bei Ponyhaltung am Haus sofort gedanklich die Liebhaberei-Karte zieht.
Angesetzt hab ich 0€ und eine beispielhafte jährl. Kostenaufstellung mitgeschickt, mit der Notiz, dass ich nun jedes Jahr 0 eintrage und mir bitte niemand mit blöden unnützen Fragen auf den Sack gehen möchte ;)
In der Hauptsache gings mir aber v.a. darum, keinerlei landw. Einkünfte zu generieren, da dann sofort mein Fall vom örtl. Wohnsitzfinanzamt zu übergeordneten, weit entfernten, "Spezialfinanzamt" abgegeben würde.
Was is denn Dein Problem?12.04.2022 - 22:56 Graupony
zu müde:
"bei fehlender positiver Totalüberschußprognose"
... usw. Diese Box enthält insgesamt 4 Beiträge.
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